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Sie wollen auch ein neues Mitglied werben und Geld verdienen?
Wir zahlen Ihnen 2 Monatskaltmieten
Mitglieder werben Mitglieder
Die Ehrung der 1.300 Mitgliederwerbung führte unseren Wohnberater Jan Engelhardt (re. im Bild) diesmal an den Knappteich ins Yorckgebiet. Familie Grumbt (links im Bild) wohnt bereits länger in einem der großen Wunschgrundriss in der Zeisigwaldstr. Als im Haus eine Wohnung frei wurde, warben sie die Schwester von Frau Grumbt, Frau Kupfer und Ihren Freund Herrn Siegl (Bildmitte) als neue Mitglieder. Die Genossenschaft gratuliert dazu ganz herzlich.Sie fühlen sich wohl bei der CAWG eG? Dann sagen Sie es weiter und suchen Sie sich nette Nachbarn!
- Für jede erfolgreiche Werbung erhalten Sie 2 monatliche Grundnutzungsgebühren*.
- Jedem 25. Werber winkt zusätzlich ein 100 € IKEA-Gutschein.
* Bezogen auf die Grundmiete der Wohnung des neu geworbenen Mitglieds. Voraussetzung für die Prämienzahlung ist der erstmalige Bezug einer Wohnung in der CAWG eG, die ordnungsgemäße Einzahlung der erforderlichen Kaution oder Geschäftsanteile gemäß Satzung sowie die vertragsgemäße Zahlung der ersten drei Mieten bzw. Nutzungsgebühren inklusive Nebenkosten durch den neu geworbenen Mieter bzw. das neu geworbene Mitglied. Ausgenommen sind die Vermietungsangebote WOHN-PARK GEIBELHÖHE, Ahornhöfe und Möblierte Wohnungen. Das Formular zur Mitgliederwerbung muss bis spätestens 6 Monate nach Mietbeginn bei der CAWG eG schriftlich eingereicht werden. Der Name des Werbers muss bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verbindlich benannt werden (Protokoll zum Wohnungsangebot). Zusätzlich erhält jeder 25. Werber einen 100-Euro-IKEA-Gutschein.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der CAWG eG, die Bestandteil des Miet- bzw. Dauernutzungsvertrages sind. Die Prämie unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Stand: Febraur 2022