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Häufig gestellte Fragen

FAQ (Frequently asked questions)

Kann ich eine Änderung meiner Bankverbindung mündlich anzeigen?

Nein, grundsätzlich nur in Schriftform und mit Datum der Wirksamkeit der Änderung.

Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr?

Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB erfolgt die Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes (für CAWG eG 31.12. eines Jahres).

Erhalte ich von der CAWG eG einen gesonderten Ausweis bezüglich der haushaltsnahen Dienstleistungen für die Steuererklärung?

Nein, eine gesonderte Bescheinigung seitens der CAWG eG erfolgt nicht. Im Rahmen der Steuererklärung reicht ein Einreichen der Kopie der Betriebskostenabrechnung aus. Gemäß Punkt IV Nr. 3 (Randnummer 27) des Schreibens vom Bundesfinanzministerium enthält die Betriebskostenabrechnung der CAWG eG alle notwendigen Angaben (Ihr Anteil an den begünstigten Leistungen). 
Welche Leistungen begünstigt sind, entnehmen Sie dem jeweils aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum § 35a EStG.

Wann erfolgt die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens?

Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt gemäß § 12, Abs. 4, S.3, der Satzung unserer Genossenschaft nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Ausscheiden des Mitglieds und nach der darauf folgenden Vertreterversammlung, die über den Jahresabschluss des genannten Geschäftsjahres beschließt. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt in zwei Jahren.

Was ist eine Havarieleistung?

Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm u. a., die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit für Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten z. B. von Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt. Als Beispiel sind nachfolgende Störungen als Havarie zu werten:

a. Elektrik

• Hausanschluss defekt; gesamte Wohnung ohne Spannung
   (Sicherung jedoch alle in Ordnung) 
• Spannungsführende Teile (Wände, Rohrleitungen) defekt;  elektrische Brände in Schaltern,   
   Steck- und Abzweigdosen, sowie Kabelbrände
   (starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung)

b. Gas/Wasser

• Rohrbruch, Hauptabsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht schließen bzw.
   ist nicht vorhanden
• Gasgeruch, Verpuffung an Gasthermen und Gasheizungen, Überhitzung von Gasthermen    
   (Zinnauslauf)

c. Verstopfungen
 
• Grundleitung und Fallstrang sind verstopft (nicht zutreffend bei Verstopfungen innerhalb der 
   Wohnung z. B. Wanne, WC)

d. Heizung

• Fernheizung Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt – stark undichter Heizkörper; Ausfall  
   der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern)

Nicht zu den Havarien gehören:
Tropfende Ventile und Wasserhähne, verstopfte Toilettenbecken und Handwaschbecken, sowie Badewannen, nachlaufende Spülkästen, defekte Lichtschalter oder Steckdosen, defekte Sicherungen und Relais in der Wohnung

Welche baulichen Veränderungen in meiner Wohnung muss ich beim Vermieter anzeigen? Wie zeige ich die baulichen Veränderungen an?
Wer trägt die Kosten für bauliche Veränderungen in meiner Wohnung?


Generell sind alle geplanten bzw. gewünschten baulichen Veränderungen im Vorfeld schriftlich bei der Genossenschaft anzuzeigen. Hierbei ist die Veränderung zu benennen und zu beschreiben, ggf. ist eine Zeichnung oder Skizze beizufügen. Die Genossenschaft prüft den Antrag und stellt eine Stellungnahme aus. Die entstehenden Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.

Allerdings gibt es auch spezielle Umbauprogramme, bei denen sich die Genossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss beteiligt. Sprechen Sie uns einfach an!

Wer kommt für die Kosten für das Malern meines Balkons auf?

Die Kosten für die malermäßige Instandsetzung sind vom Mieter zu tragen. 
Auf Einreichen eines schriftlichen Antrages gewährt die Genossenschaft einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 38,35 €.

Ist die Tierhaltung anzeigepflichtig?

Die Tierhaltung ist anzeigepflichtig. Zu beachten sind die Hinweise hierzu in der Hausordnung unter § 8.

Sind Haftpflichtschäden anzeigepflichtig?

Ja, mit Benennung des Schadens und des Zeitpunktes des Schadens.

Wie kann ich Schlüssel nachbestellen?

Schlüssel können auf Antrag nachbestellt werden. Dabei sind die Schlüsselnummer und die Anzahl der benötigten Schlüssel zu benennen.

This is how it works: You’ve found an apartment that you would like to rent?

1. Please contact our friendly customer consultants by telephone or email.
2. We will then arrange a viewing of the apartment.
3. If you wish to rent the apartment, we will arrange a second appointment at our office (Olbersdorfer Straße 25), where you can sign the housing offer. We will also agree on the beginning of the rent period and the day of handover.

What you need to bring to the second appointment:
- Your passport
- Your certificate of enrolment (for students)

4. At the handover of the apartment you will receive the keys and sign the rental agreement.

Please note:
You have to give a deposit (three monthly rents).

Welche Unterlagen sind Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung bei der CAWG eG?
 
  • Personalausweis
  • Bewerbungsbogen (ausgefüllt und unterzeichnet)
  • Bestätigung des vorherigen Vermieters, dass keine Mietschulden vorliegen (Mietschuldenfreiheitserklärung)
  • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate (auch ALG- oder Bafög-Bescheide)
  • Bei ALG II Empfang : Bestätigung des Sozialamtes, dass die Miete übernommen wird
  • Bei Studenten: die Immatrikulationsbescheinigung
  • Bei Auszubildenden:der Lehrvertrag

Können zum Termin der Wohnungszusage nicht alle Nachweise erbracht werden, behält sich die Genossenschaft vor, die Wohnungsübergabe erst nach Erbringen der Nachweise durchzuführen.

Sind alle Leerstandswohnungen auf der Homepage ersichtlich?

Die CAWG eG veröffentlicht einen Teil des verfügbaren Wohnungsangebots auf der Homepage. Nicht online sind dagegen z. B. Wohnungen die sich aktuell im Ausbau befinden, die künftig umgenutzt werden sollen und Wohnungen, für die eine Warteliste geführt wird.

Wie sind die Kündigungsfristen bei CAWG-Wohnungen?

Dauernutzungsverträge und Mietverträge gelten als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder dieser Verträge kann seitens des Mitglieds/Mieters fristgerecht bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 

Für Campuszimmerverträge und Verträge, die nach geltendem Recht der DDR abgeschlossen wurden, gelten kürzere Fristen. 

Wie hoch sind die zu zahlenden Geschäftsanteile?

Ein Geschäftsanteil: 155 Euro 
Einmalige Eintrittsgebühr: 65 Euro
 
Wohnungsgröße (Raumzahl)Anzahl AnteileGeschäftsguthaben gesamt in Euro
181.240
2111.705
3142.170
4 und mehr162.480