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Gemeinschaftshilfe bei der CAWG eG

Informationen zu den Leistungen gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung

Gemeinschaftshilfe

Hier finden Sie das komplette Informationsblatt inkl. Antragsformular zum Download



Was bedeutet Gemeinschaftshilfe?

Die Gemeinschaftshilfe ist ein originärer Bestandteil der Satzung einer Wohnungsgenossenschaft. Der Grundgedanke ist der Erhalt des genossenschaftlichen Gesamteigentums durch Einbringung der persönlichen Arbeitskraft der Mitglieder. In früheren Statuten der CAWG eG waren Pflichtstunden mit Arbeitsleistungen zu erledigen. Ende der 1990er Jahre wurde es immer schwieriger, geeignete Leistungen zu finden, die die Mitglieder erledigen konnten und sie zu motivieren, es verpflichtend überhaupt zu tun. Zudem war es stets mit hohem organisatorischen Aufwand verbunden, die Arbeiten zu melden und abzurechnen. Deshalb hatte die Vertreterversammlung 2002 den Absatz 2, § 16 der bisherigen Satzung ausgesetzt.

Was ist neu bei der Gemeinschaftshilfe ab 2017?

Ab 1. Januar 2017 beginnt mit der Gültigkeit der neuen Hausordnung auch eine neue Ära für die genossenschaftliche Gemeinschaftshilfe. Das Wichtigste vorab: das System der Gemeinschaftshilfe, wie es bis Ende 2002 gültig war, wird in dieser Form nicht zurückkehren. Es geht weg vom MUSS hin zum KANN, weg vom Malus hin zum Bonus. Die Teilnahme ist also keine Pflicht mehr, sondern soll freiwillig erfolgen. Es wurde in Abstimmung mit den Vertretern ein Leistungskatalog erarbeitet, der zwei Kategorien enthält: „Gemeinnützige Hilfe“ und „Hilfe zur Selbsthilfe“. Jede erbringbare Gemeinschaftsleistung ist mit einem festen Punktesatz hinterlegt. Die Punkte können gesammelt und schließlich gegen Gutscheine eingelöst werden (z. B. Einkaufsgutscheine).

Wie läuft der Prozess genau ab?

1. Das Mitglied möchte eine Leistung aus dem Leistungskatalog der CAWG eG erbringen. Vor Erbringung dieser Leistung muss dies schriftlich bei der CAWG eG angezeigt werden. Dazu dient der „Antrag zur Inanspruchnahme von Leistungen für Gemeinschaftshilfe gem. § 13 Abs. 4 der Satzung“. (Das Informationsblatt inkl. Antrag finden Sie auf dieser Seite zum Download und ist in unserer Geschäftsstelle bzw. in den Büros der Wohngebietsverwalter erhältlich.)

2. Die CAWG eG schätzt die Leistung und den Arbeitsaufwand ein und gibt die Leistung frei bzw. lehnt
sie ab.

3. Bei Freigabe erbringt das Mitglied die vereinbarte Leistung. Material und Werkzeug wird dabei zum Teil von der Genossenschaft gestellt.

4. Der zuständige Mitarbeiter kontrolliert und bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung.

5. Die Punkte werden nach Bestätigung dem Punktekonto gutgeschrieben. Es können beliebig viele Punkte gesammelt werden.

Wie werden erbrachte Leistungen belohnt?

Nach erfolgter Freigabe der Genossenschaft, Erbringung der Leistung durch das Mitglied und Kontrolle durch die Genossenschaft wird der entsprechende Punktebetrag dem Punktekonto des Mitglieds gutgeschrieben. 10 gesammelte Punkte entsprechen 1 €. Die gesammelten Punkte können gegen Gutscheineeingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Höhe der Gutscheineinlösung ist auf max. 40 € pro Monat beschränkt. Die Einlösung kann ab einem Punktestand von mindestens 50 erfolgen.


 

Wer kann sich an der Gemeinschaftshilfe beteiligen?

Ausschließlich CAWG-Mitglieder.

Ab wann tritt der neue Leistungskatalog in Kraft?

Ab dem 1. Januar 2017

Wer sind die Ansprechpartner?

Gesamtkoordination: Frau Beck, 0371 4502-101, ubeck@cawg.de
Kategorie 1: Herr Pfaff, 0371 4502-133, dpfaff@cawg.de
Kategorie 2: Ihr zuständiger Wohngebietsverwalter

Änderungen vorbehalten. Die ausgegebenen Gutscheine unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Stand: Oktober 2016