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ANSPRUCH AUF WOHNUNGSBAUPRÄMIE

Sie haben Anspruch auf Wohnungsbauprämie

Es besteht für Sie die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen auf die bei uns eingezahlten Geschäftsanteile staatliche Förderung (Wohnungsbauprämie) zu beantragen (maximal 2 Jahre rückwirkend).