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Ihre Mitgliedschaft bei der CAWG eG

Voraussetzung für den Bezug einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft bei der CAWG eG. Damit verbunden ist der Erwerb von Geschäftsanteilen:

Ihre Vorteile

  1. Die Anteile können in Raten gezahlt werden.
  2. Sie zahlen keine Provision.
  3. Sie erhalten die Geschäftsanteile nach Beendigung der Mitgliedschaft gemäß Satzung zurück.
  4. Der Erwerb von Geschäftsanteilen wird staatlich gefördert.

    Es besteht für Sie die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen auf die bei uns eingezahlten Geschäftsanteile staatliche Förderung (Wohnungsbauprämie) zu beantragen (maximal 2 Jahre rückwirkend).

    Angespartes Kapital aus zertifizierten Riester-Verträgen kann im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für den vollständigen Erwerb von Genossenschaftsanteilen verwendet werden.

Ausnahmen:

Ausgenommen hiervon sind Schüler, Studenten und Azubis für die Zeit der Ausbildung sowie Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis (begrenzt auf max. 2 Jahre). Sie können die Wohnung ohne Mitgliedschaft beziehen und zahlen zunächst nur zwei Monatskaltmieten Kaution.

Wie hoch sind die zu zahlenden Geschäftsanteile?

Ein Geschäftsanteil = 155 Euro

Wohnungsgröße (Raumzahl) Anzahl Anteile Geschäftsguthaben gesamt in Euro
1 8 1.240
2 11 1.705
3 14 2.170
4 und mehr 16 2.480


Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.